Neue Höchstbeträge für Taschengeld und Co

 

Zum 1. Januar 2025 ändern sich die Beträge für Taschengeld, Verpflegungskostenzuschuss und Unterkunftskostenzuschuss.

Die aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge. Die tatsächliche Höhe wird zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen in der Vereinbarung bestimmt.

  • Taschengeld: Höchstgrenze 644 Euro monatlich 
  • Verpflegungskostenzuschuss: Höchstgrenze 333 Euro monatlich
  • Unterkunftskostenzuschuss: Höchstgrenze 282 Euro monatlich

Freiwillige im Bürgergeldbezug stehen oder die in einer Bedarfsgemeinschaft leben erhalten für ihr Taschengeld einen Grundfreibetrag der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Für FW unter 25 Jahre gilt der neue erhöhte Grundfreibetrag von 556 Euro.
Für Freiwillige über 25 Jahre, die gleichzeitig Bürgergeld erhalten, gilt der Grundfreibetrag von 250 Euro.

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.  –  Bundesfreiwilligendienst 
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