Neue Höchstbeträge für Taschengeld und Co

 

Zum 1. Januar 2026 ändern sich die Beträge für Taschengeld, Verpflegungskostenzuschuss und Unterkunftskostenzuschuss.

Die aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge. Die tatsächliche Höhe wird zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen in der Vereinbarung bestimmt.

  • Taschengeld: Höchstgrenze 676 Euro monatlich 
  • Verpflegungskostenzuschuss: Höchstgrenze 345 Euro monatlich
  • Unterkunftskostenzuschuss: Höchstgrenze 285 Euro monatlich

Freiwillige im Bürgergeldbezug stehen oder die in einer Bedarfsgemeinschaft leben erhalten für ihr Taschengeld einen Grundfreibetrag der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Für FW unter 25 Jahre gilt der neue erhöhte Grundfreibetrag von 603 Euro.
Für Freiwillige über 25 Jahre, die gleichzeitig Bürgergeld erhalten, gilt der Grundfreibetrag von 250 Euro.

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.  –  Bundesfreiwilligendienst 
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