
Neue Höchstbeträge für Taschengeld und Co
Zum 1.Januar 2023 ändern sich die Beträge für Taschengeld, Verpflegungskostenzuschuss und Unterkunftskostenzuschuss.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalbeträge. Die tatsächliche Höhe wird zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen in der Vereinbarung bestimmt.
- Taschengeld: Höchstgrenze 438 Euro monatlich (6% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
- Verpflegungskostenzuschuss: Höchstgrenze 288 Euro monatlich
- Unterkunftskostenzuschuss: Höchstgrenze 265 Euro monatlich
Der Freibetrag für ALG2-Empfänger beträgt 250 Euro monatlich.