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(Das News-Archiv finden Sie hier)

20.03.2013 Seminare für Freiwillige ab dem 27. Lebensjahr

Seit Januar 2013 ist es auch für neue ältere Freiwillige ab dem 27. Lebensjahr verpflichtend, an Seminartagen teilzunehmen. Pro Dienstmonat ist in der Summe ein Seminartag erforderlich. Bei einer Dienstzeit von z. B. 12 Monaten...


29.11.2012 Kein Scherz - Schon wieder neue BFD-Vereinbarung

Erst vor wenigen Wochen hat uns das Bundesamt ad hoc mit einer neuen BFD-Vereinbarung beglückt. Und bereits jetzt gibt es eine neue Version der Vereinbarung als auch des BFD-Merkblatts, das die künftigen Freiwilligen anlässlich...


17.10.2012 Eilmeldung! Neuer Vordruck BFD-Vereinbarung

Am 17.10.2012 haben wir die Information bekommen, dass es ab dem 15.10.2012 einen neuen Vordruck für die BFD-Vereinbarung gibt. Ohne Übergangszeit für die befristete Verwendung der vorherigen Version. Einzelheiten hierzu...


Herzlich Willkommen


bei der Niedersächsischen Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst des Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.


Seit dem 01. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD) . Den neuen gesetzlichen Freiwilligendienst für Frauen und Männer aller Generationen ab dem 16. Lebensjahr.

Auf unserer Homepage wollen wir versuchen, alle an einem Freiwilligendienst Interessierten und den Einsatzstellen für Freiwillige im Paritätischen  Niedersachsen so viel an Informationen als möglich zur Verfügung zu stellen. 

Wir können auf unserer Homepage vermutlich nicht alle möglichen Fragen rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst beantworten. Wir hoffen jedoch, dass Sie die von Ihnen gewünschten Informationen finden werden. Sollten Sie darüber hinaus Informations- oder Beratungsbedarf haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Informationen dazu, wo, wann und wie Sie uns kontaktieren können, finden Sie in der Rubrik "Kontakt". Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. 

Sollten Sie "nur" auf der Suche nach einer Einsatzstelle für den (Bundes)Freiwilligendienst sein und ansonsten keine weiteren grundsätzlichen Informationen mehr benötigen, dann klicken Sie bitte einfach auf die Registerkarte "Für Freiwillige" und dort auf "Stellensuche". Alle weiteren nötigen Hinweise, Tipps und Informationen finden Sie dort.

Ihr
Heino Wolf
Bundesfreiwilligendienst des
Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V.

 

 

Wichtige aktuelle Information für Interessierte am BFD!

Bei unseren Einsatzstellen können Sie regelmäßig, häufig monatlich, den BFD beginnen! Durch eine vorausschauende Planung stehen uns ausreichend Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Kontingentierung des BFD zur Verfügung. Nähere Informationen zur Kontingentierung des BFD finden Sie bei Interesse in der Rubrik -> Für Freiwillige, "Kontingentierung im BFD". 

 

 

 

Aktueller Stand der Kontingentierung:

Nähere grundsätzliche Informationen zur Kontingentierung im BFD finden Sie in den Rubriken "Für Freiwillige" und "Für Einsatzstellen" jeweils in dem Abschnitt "Kontingentierung im BFD". An dieser Stelle möchten wir Einsatzstellen und Interessierte darüber informieren, ab welchem Monat der BFD im Rahmen der Kontingentierung derzeit frühstmöglich aufgenommen werden kann und in welcher Größenordnung Kapazitäten für die einzelnen Monate noch zur Verfügung stehen.

Frühstmöglicher Beginn des BFD: Juli 2013

Anzahl der Vereinbarungen, die zum aktuellen Stand für die einzelnen Monate in 2013 derzeit noch zusätzlich umgesetzt werden können:

Noch freie Kontingente

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

15 Vereinbarungen

August

80 Vereinbarungen

September

55 Vereinbarungen

Oktober

50 Vereinbarungen

November

17 Vereinbarungen

Dezember

20 Vereinbarungen

(Aktualisierung / Anpassung erfolgt regelmäßig.)
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von BFD-Vereinbarung die Vorlaufzeit von fünf Wochen bis zum gewünschten Beginn des BFD. Vielen Dank!

 

 

Verlängerung von BFD-Vereinbarungen

Verlängerungen von BFD-Vereinbarungen sind in dem laufenden Haushaltsjahr nach derzeitigem Stand grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind ggf. nur Fälle, in denen auf einen dann 12monatigen BFD verlängert werden soll, damit der BFD für eine Ausbildung, Studium, Fachhochschulreife und entsprechendes anerkannt wird. Oder Fälle, in denen für die Freiwilligen eine besondere Härte gegeben ist, die nur durch die Verlängerung des BFD gemildert oder der nur auf diesem Weg abgeholfen werden könnte. Sprechen Sie uns ggf. darauf an.
Sollten wir, wie im Herbst des letzten Jahres, erneut ein Sonderkontingent für Verlängerungen erhalten, werden wir unsere Einsatzstelle umgehend informieren.




Letzte allgemeine Bearbeitung der Homepage: 10. Mai 2013

 

 

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